TSV Baar-Ebenhausen e.V.
Am Sportplatz 1
85107 Baar-Ebenhausen
I. Hallenordnung
1. Unsere Mieter und deren Gäste erkennen mit der Buchung und dem Betreten der Tennisanlage diese Hallenordnung sowie die ergänzend geltenden Geschäfts- und Spielbedingungen der Tennishalle des TSV Baar-Ebenhausen ausnahmslos an.
2. Für alle Spielerinnen und Spieler besteht die Verpflichtung, den Platz ausschließlich mit sauberen Tennisschuhen zu betreten. Es ist strengstens untersagt, die Halle mit roten Sandplatzschuhen zu betreten. Auf dem ReboundAce Platz muss das Sohlenprofil „non Marking“ verwendet werden.
3. Cola, Bier, eingefärbte Getränke sowie Fruchtsäfte sind in der Tennishalle nicht erlaubt. Diese führen zu Flecken auf dem Boden, die nur sehr schwer entfernt werden können und dem Verursacher dann auch in Rechnung gestellt werden. Kostenpunkt ca. 300 €.
4. Alle Spielerinnen und Spieler sind verpflichtet, nach dem Verlassen der Tennishalle die Eingangstüren ordnungsgemäß zu verschließen um Missbrauch zu verhindern.
5. Der TSV Baar-Ebenhausen behält sich vor, in Ausnahmefällen den zugeteilten Platz gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete oder Vergabe von Ersatzzeiten für besondere Zwecke (Turniere, Reparaturen etc.) in Anspruch zu nehmen.
6. Für die vom Mieter gebuchten Stunden wird keine Rückvergütung gewährt, wenn der Mieter diese ausfallen lässt. Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Miete für noch nicht gespielte Stunden besteht nicht. Ebenso kann die Miete nicht zurückverlangt werden, wenn Stunden aus Gründen ausfallen müssen, die der TSV Baar-Ebenhausen nicht zu vertreten hat.
7. Spielen ohne vorherige Buchung, sowie ein Überziehen der gebuchten Spielzeit ist nicht gestattet. Wird die Spielzeit überzogen, ist der volle zusätzliche Stundenpreis zu entrichten.
8. Die Halle wird zu Kontrollzwecken überwacht. Der jeweilige Nutzer erklärt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis.
9. Eine Haftung des TSV Baar-Ebenhausen gegenüber Besuchern, Mietern und Mitspielern bei Unfällen, Verlusten, Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeder Art innerhalb und außerhalb der Anlage und auch bei Zugängen und Parkplätzen, gleich aus welchem Grund, ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
Stand November 2022 -
II. Geschäfts- und Spielbedingungen der Tennishalle TSV Baar-Ebenhausen e.V.
1. Der Hallenplatz der Tennisabteilung des TSV Baar-Ebenhausen e.V. ist täglich von 8.00 bis 23.00 Uhr online unter www.tennishalle-baar-ebenhausen.de buchbar. Sonderregelungen werden auf genannter Website des Vereins bekanntgegeben.
2. Eine Beleg- bzw. Mietstunde umfasst 60 Minuten und beginnt zur vollen Stunde. Dabei ist die reine Spielzeit 55 Minuten, 5 Minuten dienen zum Umziehen und zum rechtzeitigen Verlassen der Anlage, zu der der Mieter und die Mitspieler verpflichtet sind. Maßgebend für Spielbeginn und -ende ist die Zentraluhr der Tennisanlage.
3. Abonnementbuchungen müssen rechtzeitig beim jeweiligen Verantwortlichen für die „Hallenbuchung“ vorgenommen werden. Der abgeschlossene Mietvertrag gilt für die darin festgelegte Dauer, den bezeichneten Platz und die Uhrzeit. Der Abschluss eines Abonnements schließt das Vorrecht auf Belegung derselben Stunde für die folgende Saison ein, soweit dieses Vorrecht termingemäß bis spätestens 01.09. eines Jahres wahrgenommen wird und kein Eigenbedarf des TSV Baar-Ebenhausen e.V. (z. B. Mannschaftstraining) besteht. Die Wintersaison umfasst ca. 28 Wochen und beginnt etwa Ende Oktober. Der genaue Termin wird rechtzeitig auf der Website des Vereins bekanntgegeben. Die Preise für eine Spielstunde sowie für die Abonnements sind jeweils der zu dieser Zeit gültigen und auf der Website veröffentlichten Preisliste zu entnehmen.
4. Außerhalb der gebuchten Zeit besteht kein Nutzungsrecht. Spielen auf dem nicht belegten Platz ohne vorherige gültige Buchung ist nicht erlaubt.
5. Die Benutzung des Sanitärtrakts des Gesamtvereins ist im Mietvertrag eingeschlossen.
6. Mit der Buchung hat der Mieter diese Geschäfts- und Spielbedingungen sowie die ergänzende Hallenordnung anerkannt und ist zur Zahlung der Platzmiete verpflichtet. Für vom Mieter gebuchte, aber nicht genutzte Stunden besteht kein Ersatzanspruch.
7. Die Geschäfts- und Spielbedingungen werden mit dem Betreten der Anlage durch Mieter, Mitspieler und Besucher wirksam. Der Mieter ist verpflichtet nur Mitspieler und Besucher mitzubringen, welche diese Bedingungen anerkennen. Der Aufenthalt in der Tennishalle ist nur Mietern und Mitspielern, nicht jedoch Besuchern gestattet. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des TSV Baar-Ebenhausen.
8. Die Verletzung der Geschäfts- und Spielbedingungen kann den Ausschluss von der Hallenbenutzung zur Folge haben. Über entsprechende Maßnahmen entscheidet der Vorstand des TSV Baar-Ebenhausen e.V. Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Miete für noch nicht abgespielte Stunden besteht in diesem Fall nicht.
09. In der Tennishalle ist das Rauchen strengstens untersagt. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Das Einbringen von Getränken in offenen Behältnissen sowie Getränkedosen (Cola, Fanta, etc.) ist nachdrücklich untersagt. Flaschen müssen verschließbar sein!
10. Bei Abtretung des Mietrechts an einen Dritten tritt dieser mit voller Verpflichtung in den Vertrag ein. Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist nicht möglich.
11. Unterbrechungen des Spielbetriebes durch technische Störungen und höhere Gewalt berechtigen den Mieter nicht zum Vertragsrücktritt. Der TSV Baar-Ebenhausen wird im Rahmen der Möglichkeiten Ersatzzeiten anbieten.
12. Der TSV Baar-Ebenhausen behält sich vor, in Ausnahmefällen den zugeteilten Platz gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete oder Vergabe von Ersatzzeiten für besondere Zwecke (Turniere, Reparaturen etc.) in Anspruch zu nehmen.
13. Mieter und Mitspieler sind für durch sie verursachte Schäden am Eigentum des TSV Baar-Ebenhausen verantwortlich und haftbar. Sie haben die Gegenstände der Anlage im vertragsmäßigen Zustand zu erhalten und dürfen ohne Zustimmung des Vorstandes keine Änderungen vornehmen. Beschädigungen, sowie Abnützungen, welche das normale Maß übersteigen (z. B. auf Grund nicht sachgemäßer Behandlung der Gegenstände oder Benutzung nicht geeigneter Schuhe), gehen zu Lasten des Mieters bzw. seiner Mitspieler. Bei Minderjährigen haftet der gesetzliche Vertreter.
14. Alle technischen Einrichtungen der Tennishalle, mit Ausnahme der Münzautomaten für die Heizung, werden nur durch den TSV Baar-Ebenhausen oder dessen Bevollmächtigte bedient. Dies gilt insbesondere für die Thermostatregulierung der Beheizung, Sicherungskastens sowie dem Zutrittssystem.
15. Eine Haftung des TSV Baar-Ebenhausen gegenüber Besuchern, Mietern und Mitspielern bei Unfällen, Verlusten, Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeder Art innerhalb und außerhalb der Anlage und auch bei Zugängen und Parkplätzen, gleich aus welchem Grund, ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
16. Beauftragte und sonstige Funktionäre des TSV Baar-Ebenhausen sind nicht zu Erklärungen bevollmächtigt, welche die Geschäfts- und Spielbedingungen abändern oder einschränken. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen im Rahmen einer gesonderten Hallenordnung bleiben dem Vorstand des TSV Baar-Ebenhausen e.V. vorbehalten.
17. Erfüllungsort ist Baar-Ebenhausen, Gerichtsstand Pfaffenhofen.